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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1: Geltungsbereich
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Einzelfirma Florian Conrad, Lattenwaldstr. 11, 9453 Eichberg (nachfolgend «FLOCO») als AUFTRAGNEHMER und seinen Kunden als AUFTRAGGEBER. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, welche von FLOCO erbracht werden. Bestimmungen dieser AGB für Drohnenaufnahmen gelten für Filmaufnahmen mit einer tragbaren oder fest installierten Kamera sinngemäss und umgekehrt. Anderslautende Individualabreden gehen diesen AGB vor, soweit diese im schriftlichen Rahmenauftrag oder in der schriftlichen Projektvereinbarung verabredet wurden.
§2: Preise
Angebote, Preisangaben und dergleichen, welche sich auf der Website von FLOCO oder auf Werbeunterlagen und Prospekten befinden, sind unverbindlich. Soweit nicht abweichend erwähnt, gelten die Preise in sämtlichen Offerten, Verträgen etc. exkl. MwSt.
§3:Angebote und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustande. Sollten im Vorfeld bereits Aufwände wie bspw. Beratungsleistungen, Meetings, Besichtigungen ähnliches getätigt worden sein, können diese bei nicht erteilen des Auftrags durch den AUFTRAGNEHMER in Rechnung gestellt werden.
§4:Zahlungskonditionen
Rechnungen sind ohne Abzug per sofort zu bezahlen, sofern auf der Rechnung oder Offerte keine anderslautenden Zahlungsbedingungen er-wähnt sind. Allfällige Spesen (Bank-, Post oder andere Zahlungsdienstleister wie TWINT etc.) gehen zulasten des AUFTRAGGEBERS. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist FLOCO berechtigt, nebst Verzugszins zusätzliche Mahngebühren von 5 % p.a. in Rechnung zu stellen. Mit Ablauf der auf der Rechnung oder Offerte erwähnten Zahlungsfrist gerät der AUFTRAGGEBER ohne weitere Mahnung in Verzug.
Bei grösseren Aufträgen oder in begründeten Fällen ist FLOCO berechtigt, einen Kostenvorschuss in angemessener Höhe oder die Vorauszahlung des gesamten vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen.
FLOCO ist berechtigt, abgesagte oder nicht eingehaltene Termine für Besichtigungen vor Ort, Besprechungen, Meetings etc. zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern diese ohne Verschulden von FLOCO nicht wahrgenommen oder weniger als 2 Kalendertage vor dem Termin abgesagt werden.
§ 5: Lieferbedingungen
Auf Wunsch des AUFTRAGGEBERS können die Daten auf einer CD / DVD gespeichert und per Post zugestellt oder als Link zum Download zur Verfügung gestellt werden. Daten, welche aufbereitet werden, werden nach Absprache geliefert.
FLOCO behält sich das Recht vor, bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen die Herausgabe der Daten zu verweigern.
§ 6: Zur Verfügung gestelltes Material
Stellt der AUFTRAGGEBER FLOCO für die Erfüllung des Auftrags Material zur Verfügung (insbes. Kameras, Linsen, Filter etc.), haftet FLOCO nicht für:
- die Qualität oder das Ergebnis der damit oder mit deren Hilfe erstellten Aufnahmen. Sofern FLOCO erkennt, dass mit dem verwendeten Material die beabsichtigte Qualität oder das beabsichtigte Ergebnis nicht erreicht werden kann, informiert er den AUFTRAGGEBER;
- allfällige Beschädigungen oder Beeinträchtigungen infolge Benutzung, Lagerung oder Transport des Materials, sofern FLOCO kein absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist; Er haftet insbesondere nicht für die Beschädigung oder den Untergang des Materials infolge von Verschulden Dritter oder höherer Gewalt (bspw. Diebstahl oder Absturz einer Drohne).
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist FLOCO zur unentgeltlichen Nutzung des vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Materials berechtigt.
§7:Information der betroffenen Personen
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, obliegt dem AUFTRAGGEBER die Pflicht zur Beschaffung aller Rechte zur Auftragserteilung. Werden bei Erfüllung des Auftrags Rechte Dritter tangiert oder verletzt, obliegt das Einholen der Zustimmung dem AUFTRAGGEBER und er ist hierfür haft-bar. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, Personen, deren Daten oder Eigentum durch die Flug- oder Drehaktivität möglicherweise betroffen sind, im Voraus zu informieren und deren Einwilligung einzuholen.
§7.1: Beanstandung & schlechtes Wetter
s kann in keiner Form Schadensersatz oder Beanstandung geltend gemacht werden bezüglich schlechtem Wetter. Sollten vor Ort
Gegebenheiten angetroffen werden, welche den Flug als nicht sicher, oder technisch als nicht machbar einzustufen, hält sich der Pilot oder Kameramann das Recht vor, den Flug oder die Dreharbeit so nicht durchzuführen. Es wird eine bestmögliche Lösung vor Ort oder nach Absprache vereinbart. Allfällige Aufwände von Floco fallen zu Lasten des Auftraggebers. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
§8: Rahmenbedingungen
Die Erfüllung des Auftrages (insbes. Luftaufnahmen) erfolgt unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und/oder behördlichen oder privaten Auflagen. Die Vorschriften können bei Floco eingesehen werden. Aktuell gelten der-zeit folgende Ausführungskonstanten, welche zu berücksichtigen sind:
kein Flug bei Regen/Schnee/Nebel
Flüge bis Windstärke maximal 30 km/h
es muss immer Sichtkontakt zur Drohne bestehen
maximale Flughöhe 120 Meter
maximale Entfernung zum Piloten horizontal 200 Meter
Flugzeit je Flug zurzeit max. 10-15 Minuten je nach Witterung/ Flugeigenschaften
FLOCO haftet in keinem Fall für die Nicht-, Schlecht- oder verspätete Erfüllung eines Auftrags als Folge der Einhaltung dieser Vorschriften oder Auflagen.
§9: Spezifikation des Auftrags
Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich zur rechtzeitigen Lieferung sämtlicher für die Erfüllung des Auftrages benötigen Spezifikationen, vorzugs-weise zusammengefasst per E-Mail (Lauftext, Word- oder pdf-Datei), soweit sich diese Angaben nicht aus der Projektvereinbarung ergeben:
Location der Kamera. Nullpunkt der Drohne.
Höhe über Grund der Drohne
Tageszeiten (Schatten Situation)
Anzahl der Perspektiven
Anzahl der Bilder pro Perspektive
§10: Buchung für einzelne Stunden, Halbtage oder Tage
Die Erteilung eines Auftrags ist auch stunden-, halb- oder tagesweise möglich. Werden Pauschalen abgerechnet, gelten folgende Zeiten:
Halbtag: 0800 - 1200 oder 1200 - 1600
Ganzer Tag: 0800 - 1600
Wird eine Buchung über den Mittag benötigt, so gilt ein Tagessatz. Bei solchen Buchungen wird die gesamte Zeit angerechnet, welche FLOCO für die Erfüllung dieses Auftrages aufwendet, insbes. auch Reisezeit, Besprechungen, Meetings, Nach-Bearbeitung etc.
§11: Spesen
Sofern in der Offerte oder der Vertragsvereinbarung nicht abweichend geregelt, werden dem AUFTRAGGEBER die für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Spesen separat in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Kosten einer Übernachtung (bei Anreise am Vortag), Verpflegung oder Fahrspesen.
§12: Datenspeicherung und Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, werden gespeichert und dürfen auch, soweit nötig, an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. FLOCO behält sich das Recht vor, Kundenadressen für die eigene Werbung oder Werbung innerhalb der eigenen Firmengruppe zu verwenden. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets hat der AUFTRAGGEBER selbst für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen. FLOCO haftet nicht für Systemeingriffe durch Dritte oder für eine missbräuchliche Verwendung der vom AUFTRAGGEBER bekannt gegebenen Daten. Der AUFTRAGGEBER erklärt sich damit einverstanden, dass die von FLOCO gespeicherten Personen- und sämtliche übrigen Daten nach Vertragsende nach eigenem Ermessen gespeichert bleiben oder gelöscht werden. Dies gilt insbesondere auch für die im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Daten (Flug-/Filmaufnahmen, Photographien etc.). Wünscht der AUFTRAGGEBER die Löschung seiner Personen- oder anderen Daten, hat er dies FLOCO schriftlich mitzuteilen.
§13: Verrechnungsverbot
Der AUFTRAGGEBER verzichtet auf das Recht zur Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen von FLOCO. Dieses Verrechnungsverbot gilt für sämtliche bisherigen und zukünftigen Projektverträge.
Altstätten, Mai 2024 / Florian Conrad (Floco)
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